· 

Regelungen zum Notbetrieb der Kindertagesstätten

Am heutigen Samstag wurden mit den Kindergartenzweckverbänden, den beiden kirchlichen Einrichtungen und der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten Regelungen zum Notbetrieb in Kindertagesstätten getroffen. Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden knapp zusammengefasst. Mehr Informationen bietet die Information der VG Nastätten, die auch nochmal unterhalb dieses Blogeintrags heruntergeladen werden kann.

 

1. In Ausnahmefällen bieten alle Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Nastätten sowie der beiden kirchlichen Einrichtungen eine Notbetreuung ab 16.03.2020 an.

2. Ein Ausnahmefall liegt nur vor, wenn die Berufe beider Eltern (Alleinerziehende werden berücksichtigt) der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Gesellschaft dienen und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Hierzu gehören u.a. der Gesundheitsbereich, Versorgung, Justiz, Polizei, Feuerwehr, ErzieherInnen, LehrerInnen.

3. Der Ausnahmefall wird sehr eng ausgelegt und muss ggf. nachgewiesen werden.

 

Diese Regelungen werden natürlich stets am gegenwärtigen Sachstand geprüft und falls nötig angepasst.

 

Download
Regelung zum Notbetrieb der Kindertagesstätten
Regelung Kindertagesstaetten 14.03.2020.
Adobe Acrobat Dokument 420.9 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0